Ist es ein Fehler, wenn das Berufungsgericht den Beweis doch zulässt?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat das erste Gericht einen Beweis ausgeschlossen und nimmt ihn das Berufungsgericht selbst auf, ist das Verfahren dadurch weder nichtig noch mangelhaft. Die Zulassung eines Vorbringens hindert die gründliche Beurteilung der Sache nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.03.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Keine Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn Berufungsgericht einen vom Erstgericht nach § 279 ZPO ausgeschlossenen Beweis zugelassen und selbst durchgeführt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Zulassung eines Vorbringens vermag die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache nicht zu hindern.OGH 9 ObA 58/15t, 18.03.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 58/15t, 18.03.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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