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Darf das Berufungsgericht einen Beweis nur verlesen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nimmt das Berufungsgericht einen Beweis durch Verlesung auf und hat schon das Erstgericht denselben Beweis auf dieselbe Weise aufgenommen, ist das zulässig. Ein Verfahrensfehler liegt darin nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Nimmt das Berufungsgericht mit einer Verlesung einen Beweis in der Weise auf wie es das Erstgericht getan hat, dann liegt kein Verstoß gegen § 488 Abs 4 ZPO vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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