Hilft mir die Zulassung der Revision bei einem Verfahrensfehler?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Nein. Hat das Berufungsgericht einen Fehler des erstinstanzlichen Verfahrens geprüft und verneint, können Sie ihn auch dann nicht mehr aufgreifen, wenn Ihr Rechtsmittel zur Klärung einer Grundsatzfrage zugelassen wird. Das gilt auch für die Frage, ob weitere Beweise aufzunehmen gewesen wären.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (93 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Nicht revisible Verfahrensmängel wie behauptete Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht als solche verneint worden sind, können auch nicht mit einer Grundsatzrevision geltend gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nichteinbeziehung eines weiteren Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet.OGH 4 Ob 146/25m, 29.09.2025
- Hier: Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend gemachter, bereits vom Berufungsgericht verneinter Verstoß gegen § 405 ZPO.OGH 10 ObS 3/23y, 17.01.2023
- Bei der Frage der Beiziehung eines weiteren Sachverständigen handelt es sich ebenfalls um eine nicht revisible Verfahrensfrage.OGH 8 Ob 9/17g, 22.02.2017
- Dazu gehört auch die Frage, ob weitere Beweisaufnahmen notwendig gewesen wären.OGH 8 Ob 39/13p, 28.10.2013
- Das gilt auch dann, wenn der Mangel (zugleich) unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung an den Obersten Gerichtshof herangetragen wird.OGH 7 Ob 234/08z, 05.11.2008
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens ist mit der Revision nicht mehr mit Erfolg anfechtbar.OGH 8 ObA 43/08v, 10.07.2008
- Dieser Grundsatz ist aber dann nicht anwendbar, wenn das Berufungsgericht einen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens infolge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht wahrgenommen hat.OGH 2 Ob 26/06x, 31.08.2006
- Hier: Berufungsgericht verneinte die Anwendung des § 273 ZPO mangels ausreichenden Vorbringens.OGH 4 Ob 241/05b, 14.03.2006
- Hier: Außerstreitiges Rekursverfahren nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 73/00x, 28.03.2000
- Hier: Nichtbeiziehung eines weiteren medizinischen Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet.OGH 7 Ob 11/00v, 16.02.2000
- Hier: Revisionsrekurs.OGH 5 Ob 58/99m, 23.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 93.
- OGH 10 Ob 46/25z, 18.11.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 7 Ob 108/25w, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 113/25f, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 32/25s, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 125/24d, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 201/24w, 18.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 57/24d, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 118/24g, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 107/24g, 30.08.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 55/24g, 26.08.2024, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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