Ist das Urteil ungültig, wenn ein befangener Richter beteiligt war?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Verfahrens
Nur dann, wenn dieser Richter das Urteil selbst gefällt oder als Mitglied des Senats daran mitgewirkt hat. Es genügt also nicht, dass ein ausgeschlossener oder erfolgreich abgelehnter Richter sonst mit der Sache zu tun hatte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO setzt voraus, daß der ausgeschlossene oder erfolgreich abgelehnte Richter das Urteil gefällt oder als Senatsmitglied an der Urteilsfällung mitgewirkt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die gemachte Befangenheit eines an der Berufungsentscheidung beteiligten fachmännischen Laienrichters wurde vom Obersten Gerichtshof bereits rechtskräftig verneint und kann somit keine Nichtigkeit ‑ und damit auch keine Zulässigkeit der vorliegenden außerordentlichen Revision ‑ mehr begründen.OGH 9 Ob 62/14d, 20.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 1 Ob 83/21v, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 197/20v, 02.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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