Kann ich mich wehren, wenn kein Zwischenurteil gefällt wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: ablehnend hinsichtlich eines Aufhebungsbeschlusses wegen materiellrechtlicher Gründe.OGH 4 Ob 99/22w, 30.06.2022
- Für den Zwischenbeschluss über den Grund des Anspruchs iSd § 36 Abs 2 AußStrG gilt dies sinngemäß.OGH 5 Ob 205/15f, 30.10.2015
- Kritisch zu 5 Ob 261/02x.OGH 1 Ob 178/04i, 23.11.2004
- Hier: Aufhebung eines Zwischenurteils durch das Berufungsgericht.OGH 3 Ob 270/02f, 28.11.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 4 Ob 99/22w, 30.06.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Nicht nur die Zurückweisung einer Klage, sondern auch die Zurückweisung eines Zwischenantrags auf Feststellung können Sie bekämpfen. Weist erst das Berufungsgericht einen solchen Antrag zurück, steht Ihnen dagegen jedenfalls ein Rechtsmittel offen.
Ja. Weisen zwar beide Instanzen Ihre Klage zurück, stützen sie sich dabei aber auf verschiedene Gründe, liegt keine bestätigende Entscheidung vor. Der Weg zum Obersten Gerichtshof bleibt Ihnen dann offen.