Zum Inhalt springen

Gilt das Urteil über den Grund auch für später erhöhte Beträge?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Hat das Gericht vorab entschieden, dass Ihr Anspruch dem Grunde nach besteht, wirkt diese Entscheidung auch für eine Erweiterung Ihrer Forderung im späteren Verfahren über die Höhe. Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Forderung aus demselben bereits beurteilten Grund stammt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Die bindende Wirkung eines den Rechtsbestand des Klagsanspruches bejahenden Zwischenurteils erstreckt sich auch auf Klagserweiterungen, die zwar erst im Verfahren über die Anspruchshöhe vorgenommen werden, aber aus dem bereits beschiedenen Rechtsgrund erfließen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung eines Zwischenurteils in Folgeprozessen

Nein. Hat ein Gericht in einem früheren Verfahren nur vorab über den Grund eines Anspruchs entschieden, wirkt das nur in jenem Verfahren. Klagen Sie später aus demselben Rechtsgrund neu, wird der Grund noch einmal geprüft.

günstig für Beklagter Voraussetzungen für ein Zwischenurteil

Ein Urteil über den Grund des Anspruchs darf erst ergehen, wenn alle Einwendungen erledigt sind, die dem Anspruch dem Grunde nach entgegenstehen. Dazu zählen auch Gegenforderungen, die die beklagte Partei geltend gemacht hat.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zwischenurteil über den Anspruchsgrund
Verfahrensrecht · Bindung an das Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Aktivlegitimation und Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Voraussetzungen eines Urteils über den Grund