Muss das Gericht jede einzelne Schadensposition sofort prüfen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufschlüsselung des Zahlungsbegehrens in hunderte Einzelpositionen für Eigenleistungen, Fremdleistungen und Materialaufwand zur Feststellung, Eindämmung und Beseitigung einer Grundwasserbeeinträchtigung sowie Verdienstentgang und Zinsschäden.OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024
- Die bezeichnete Gesetzesstelle bezweckt gerade, dass die von dem im Zwischenurteil definierten anspruchserzeugenden Sachverhalt nicht umfassten Anspruchsteile des Gesamtbegehrens erst im Verfahren über die Höhe auszuscheiden sind.OGH 1 Ob 302/04z, 12.04.2005
- Ein Zwischenurteil kann daher immer dann erlassen werden, wenn dadurch die den Grund des Globalanspruchs betreffenden strittigen Fragen geklärt sind.OGH 1 Ob 378/98i, 19.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041039 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ZPO idF WGN 1989 §393 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zwischenurteil über den Grund einzelner Teilansprüche ist nur zulässig, wenn für diese Teile alle anspruchsbegründenden und alle anspruchsvernichtenden Umstände geprüft wurden. Dazu gehören neben Rechtswidrigkeit und Verschulden auch der Zusammenhang mit einer feststehenden Schadensfolge.
Über den Grund eines Anspruchs darf nicht vorweg entschieden werden, solange noch gar nicht feststeht, dass das vorgeworfene Verhalten überhaupt einen Schaden verursacht hat. Zulässig ist eine solche Entscheidung nur, wenn bloß strittig ist, ob der tatsächlich entstandene Schaden schon getilgt wurde, etwa durch eine Teilzahlung oder eine Gegenforderung.