Darf das Gericht mir nur Zug um Zug zusprechen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Rechtsprechung ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt des § 405 ZPO zu beachten, sondern auch im Zusammenhang mit Präklusions‑ und Verjährungsfristen.OGH 6 Ob 25/12p, 27.02.2013
- Die Aufnahme einer Zug-um-Zug-Verpflichtung in den Urteilsspruch kommt bei gegenseitigen Geldforderungen nicht in Betracht.OGH 6 Ob 263/00w, 05.07.2001
- Die Aufnahme der Zug - um - Zug - Verpflichtung in den Urteilsspruch erfordert ein ausdrücklich darauf gerichtetes Begehren.OGH 8 Ob 1610/90, 21.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 4 Ob 151/22t, 25.01.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 171/23k, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 117/20m, 16.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass die geforderte Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung zu erbringen ist, berücksichtigt das Gericht nicht von sich aus. Es genügt, wenn sich die klagende Seite noch im Rechtsmittelverfahren bereit erklärt, ihre Gegenleistung zu erbringen.
Das Gericht darf Ihnen weniger zusprechen, als Sie verlangt haben, weil der Antrag auf das Geringere im größeren Begehren immer enthalten ist. Das gilt nicht nur, wenn Sie eine Leistung fordern, sondern auch dann, wenn Sie die Feststellung eines Anspruchs begehren.