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Zählt eine falsche Rechtskraftbestätigung des Gerichts?

betrifft Kläger, Beklagter, Verpflichteter, Gläubiger
Ob eine Entscheidung rechtskräftig ist, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und haftet der Entscheidung als Eigenschaft an. Eine Bestätigung, die mit dem Akteninhalt nicht übereinstimmt, ändert daran nichts. Auch dass es sich dabei um eine öffentliche Urkunde handelt, macht keinen Unterschied.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Wirkung der formellen Rechtskraft tritt kraft Gesetzes ein und haftet der Entscheidung als eine Eigenschaft an. Sie kann nicht durch eine mit der Aktenlage unvereinbare unrichtige anderslautende Rechtskraftbestätigung verändert werden. Dass die Rechtskraftbestätigung eine öffentliche Urkunde darstellt, kann daran nichts ändern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041308 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 18.

Im Gesetz

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