Zählt eine falsche Rechtskraftbestätigung des Gerichts?
betrifft Kläger, Beklagter, Verpflichteter, Gläubiger
Ob eine Entscheidung rechtskräftig ist, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und haftet der Entscheidung als Eigenschaft an. Eine Bestätigung, die mit dem Akteninhalt nicht übereinstimmt, ändert daran nichts. Auch dass es sich dabei um eine öffentliche Urkunde handelt, macht keinen Unterschied.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die Wirkung der formellen Rechtskraft tritt kraft Gesetzes ein und haftet der Entscheidung als eine Eigenschaft an. Sie kann nicht durch eine mit der Aktenlage unvereinbare unrichtige anderslautende Rechtskraftbestätigung verändert werden. Dass die Rechtskraftbestätigung eine öffentliche Urkunde darstellt, kann daran nichts ändern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mangels anderslautender gesetzlicher Bestimmungen hat daher die zuständige Grundverkehrskommission auch die Rechtskraft der von ihr erteilten Genehmigungen zu bestätigen.OGH 5 Ob 204/08y, 13.01.2009
- Generelle Vorschriften, wie die Bestätigung der Rechtskraft von Bescheiden der Verwaltungsbehörden zu erfolgen hat beziehungsweise nachzuweisen ist, enthält weder das AVG 1991 noch das VVG 1991 oder das GBG (5 Ob 58/07a).OGH 5 Ob 204/08y, 13.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041308 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 18.
- OGH 5 Ob 172/22p, 20.10.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 78/22k, 22.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 96/20h, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 179/16h, 23.01.2017
Im Gesetz
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