Bindet die frühere Entscheidung das Gericht in meinem neuen Verfahren?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Prozessparteien
Sie kann es. Auch ohne Rechtskraft kann eine frühere Entscheidung für eine Vorfrage bindend sein. Das Gericht weist Ihren Antrag dann aber nicht zurück, sondern entscheidet in der Sache. Maßgeblich ist der Spruch, die Begründung dient nur zu dessen Auslegung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ungeachtet des Fehlens einer materiellen Rechtskraftwirkung kommt der Vorentscheidung eine Bindungswirkung bezüglich der für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Vorfrage der auffallenden Sorglosigkeit der Rechtsvorgänger der Antragsteller zu. Diese Bindungswirkung führt aber nicht zu einer Zurückweisung des Antrages, sondern zur Notwendigkeit einer Sachentscheidung. Maßgebend für die Beurteilung der Bindungswirkung ist der Spruch der Vorentscheidung, doch sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung des Spruches heranzuziehen. Bei abweislichen Entscheidungen beschränkt sich die Bindungswirkung auf die maßgeblichen Abweisungsgründe.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bindungswirkung eines rechtskräftigen strafgerichtlichen Erkenntnisses.OGH 5 Ob 105/97w, 24.06.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 5 Ob 12/17a, 27.06.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 56/16z, 28.02.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 265/15d, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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