Wird mein Gewinn aus dem Erbe auf den Schadenersatz angerechnet?
günstig für Hinterbliebene betrifft Hinterbliebene, Witwe, Erbe, Schädiger
Nein. Wurde Ihr Ehemann getötet und erzielen Sie einen Vermögensvorteil, weil Sie das durch seinen Tod erworbene Vermögen verkaufen, müssen Sie sich diesen Gewinn nicht anrechnen lassen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.06.2018 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1995)
Eine Witwe muß sich die Vermögensvorteile, die sie dadurch erzielt, daß sie durch Veräußerung des durch den Tod ihres Ehemannes erworbenen Vermögens einen Gewinn macht, nicht anrechnen lassen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083639 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 130/17g, 26.06.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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