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Kann ein fehlender Punkt im Erbschaftsbeschluss noch ergänzt werden?

günstig für Erbe betrifft Erben, Notare, Liegenschaftseigentümer
Fehlt im Einantwortungsbeschluss der vorgeschriebene Ausspruch, kann er auch nachgeholt werden, wenn der Beschluss bereits rechtskräftig ist. So können Sie als Erbe die Eintragung im Grundbuch beantragen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Unterbleibt im Einantwortungsbeschluss der Ausspruch nach § 178 Abs 2 Z 2 AußStrG, kann er auch noch nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses nachgeholt werden, um dem Erben die Antragstellung nach § 136 GBG zu ermöglichen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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