Kann ich das Höchstgericht noch anrufen, wenn zweimal zurückgewiesen wurde?
betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Hat das Erstgericht ein Rechtsmittel als jedenfalls unzulässig zurückgewiesen und die zweite Instanz das bestätigt, so können Sie sich damit nicht mehr an das Höchstgericht wenden. Dasselbe gilt, wenn die Zurückweisung eines von vornherein unzulässigen Rekurses bestätigt wurde.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Nach einer Bestätigung der erstgerichtlichen Zurückweisung eines jedenfalls unzulässigen Revisionsrekurses in zweiter Instanz ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofs genauso nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ausgeschlossen wie nach einer Bestätigung der Zurückweisung eines absolut unzulässigen Rekurses an den Obersten Gerichtshof.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Konformatsentscheidung in einem Verfahren über Festsetzung des Mietzinsrückstands nach § 33 Abs 2 MRGOGH 4 Ob 206/23g, 21.11.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126264 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 111/25x, 05.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 52/23t, 18.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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