Was gilt, wenn meine Urteilsausfertigung vom Original abweicht?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Es gilt das Original. Weicht die Ausfertigung, die Sie erhalten haben, von der Urschrift ab, wird die Ausfertigung berichtigt. Ein Rechtsmittel kann die Entscheidung deswegen nicht abändern; Sie bekommen eine richtige Ausfertigung zugestellt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 16.12.2021 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Divergenzen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung gerichtlicher Beschlüsse sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen. Bei bloßer Unrichtigkeit der Ausfertigung kann es zu keiner Abänderung dieser Entscheidung im Rechtsmittelwege kommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übermittlung einer anonymisierten EntscheidungsausfertigungOGH 2 Ob 46/24i, 23.04.2024
- Die Berichtigung der von der Urschrift abweichenden Ausfertigung kann dadurch erfolgen, dass den Parteien die mit der Urschrift übereinstimmenden Ausfertigungen zusammen mit dem Berichtigungsbeschluss zugestellt werden.OGH 8 Ob 1/15b, 23.01.2015
- Hier: Von der Urschrift abweichende Urteilsausfertigungen.OGH 8 Ob 1/15b, 23.01.2015
- Divergenzen zwischen der Ausfertigung und der Urschrift begründen keine Aktenwidrigkeit, Mangelhaftigkeit des Verfahrens (7 Ob 74/77) oder Nichtigkeit (11 Os 85/81).OGH 6 Ob 99/08i, 05.06.2008
- Hier: Divergenz zwischen Unterschrift des vorsitzenden Richters auf der Urschrift und der Stampiglie auf den Ausfertigungen.OGH 7 Ob 262/03k, 19.11.2003
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Bei bloßen Übertragungsfehlern (Abweichungen der Ausfertigungen vom Original) handelt es sich nicht um Divergenzen zwischen dem Entscheidungswillen und der erklärten Entscheidung, sondern lediglich um eine Nichtübereinstimmung der bereits in Form der Urschrift vorliegenden Entscheidung und der Ausfertigung. Hier tauchen alle Schwierigkeiten und Probleme der eigentlichen Entscheidungsberichtigung nicht auf. Jede Abweichung von der Urschrift kann und muss also berichtigt werden.OGH 9 ObA 14/01a, 24.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 5 Ob 216/21g, 16.12.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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