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Was gilt, wenn meine Urteilsausfertigung vom Original abweicht?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Verfahrens
Weicht die Ausfertigung eines gerichtlichen Urteils oder Beschlusses vom Original ab, wird die Ausfertigung berichtigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Abweichung für Sie erkennbar war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Abweichungen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung gerichtlicher Entscheidungen sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Abweichungen für die Parteien offenkundig sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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