Was gilt, wenn meine Urteilsausfertigung vom Original abweicht?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Verfahrens
Weicht die Ausfertigung eines gerichtlichen Urteils oder Beschlusses vom Original ab, wird die Ausfertigung berichtigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Abweichung für Sie erkennbar war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Abweichungen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung gerichtlicher Entscheidungen sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Abweichungen für die Parteien offenkundig sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übermittlung einer anonymisierten EntscheidungsausfertigungOGH 2 Ob 46/24i, 23.04.2024
- Die Berichtigung der von der Urschrift abweichenden Ausfertigung kann dadurch erfolgen, dass den Parteien die mit der Urschrift übereinstimmenden Ausfertigungen zusammen mit dem Berichtigungsbeschluss zugestellt werden.OGH 8 Ob 1/15b, 23.01.2015
- Hier: Divergenz zwischen Unterschrift des vorsitzenden Richters auf der Urschrift und der Stampiglie auf den Ausfertigungen.OGH 7 Ob 262/03k, 19.11.2003
- Bei bloßen Übertragungsfehlern (Abweichungen der Ausfertigungen vom Original) handelt es sich nicht um Divergenzen zwischen dem Entscheidungswillen und der erklärten Entscheidung, sondern lediglich um eine Nichtübereinstimmung der bereits in Form der Urschrift vorliegenden Entscheidung und der Ausfertigung. Hier tauchen alle Schwierigkeiten und Probleme der eigentlichen Entscheidungsberichtigung nicht auf. Jede Abweichung von der Urschrift kann und muss also berichtigt werden.OGH 9 ObA 14/01a, 24.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 9 ObA 57/24h, 09.10.2024
- OGH 5 Ob 216/21g, 16.12.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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