Zum Inhalt springen

Wird ein Rechenfehler im Urteil auch ohne Antrag korrigiert?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ja. Einen offensichtlichen Rechen- oder Schreibfehler darf das Gericht von sich aus richtigstellen, auch noch in einer höheren Instanz. Das gilt nicht als Abänderung der Entscheidung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Berichtigung eines offenbaren Fehlers in einer Berechnung oder in der Wahl eines Ausdruckes stellt keine Abänderung dar. Ein solcher Fehler kann vielmehr auch von Amts wegen und auch noch in höherer Instanz richtiggestellt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041527 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Berichtigung des Urteils
Verfahrensrecht · Rechenfehler und Zugang zum Höchstgericht
Verfahrensrecht · Berichtigung eines fehlerhaften Urteils
Verfahrensrecht · Berichtigung durch das höhere Gericht
Verfahrensrecht · Grenzen der Urteilsberichtigung