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Habe ich für den Berichtigungsantrag eine Frist versäumt?

günstig für Antragsteller betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Einen Antrag auf Berichtigung können Sie jederzeit stellen, er ist an keine Frist gebunden. Eine Wiedereinsetzung brauchen Sie dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Ein Berichtigungsantrag ist an keine Frist gebunden, weshalb sich eine Entscheidung über das mit dem Antrag verbundene Wiedereinsetzungsbegehren erübrigt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Bindung an den Antrag bei einstweiliger Verfügung

Nein. Auch bei einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht an Ihren Antrag gebunden und darf nicht darüber hinausgehen, etwa nicht über die beantragte Dauer. Es darf die Verfügung in geringerem Umfang bewilligen und den Wortlaut klarstellen, wenn damit nur verdeutlicht wird, was Sie ohnehin begehrt haben.

günstig für Antragsgegner Einstweilige Verfügung bei Nichterscheinen

Erscheint der Gegner trotz Ladung nicht, gilt seine Zustimmung als angenommen. Eine einstweilige Verfügung wird allein deshalb aber noch nicht erlassen.

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