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Bekomme ich Kosten ersetzt, wenn ich nur teilweise erfolgreich bin?

günstig für Antragsgegner betrifft Antragsgegner, Antragsteller, Beklagter, Kläger
Ja, im Ausmaß Ihres Erfolgs. Wehren Sie als Gegner der gefährdeten Partei nur einen Teil des Sicherungsantrags ab, steht Ihnen der Kostenersatz in diesem Umfang zu. Bleiben Sie dagegen zur Gänze erfolglos, tragen Sie Ihre Kosten endgültig selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Kann der Gegner der gefährdeten Partei nur einen Teil des Sicherungsantrages abwehren, dann hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten in jenem Ausmaß, in dem er im Provisorialverfahren erfolgreich war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 27.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Kostenersatz im Verfahren über einstweilige Verfügungen

Wehren Sie sich im Verfahren über eine einstweilige Verfügung erfolgreich dagegen, dass die Gegenseite eine unzulässige Verfahrenshandlung setzt, etwa ein unzulässiges Rechtsmittel, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten schon in diesem Verfahren ersetzt. Diese Kosten müssen nicht bis zum Ende des Hauptverfahrens warten.

günstig für Antragsteller Andere Abwehrmöglichkeit statt einstweiliger Verfügung

Nicht ohne Weiteres. Dass Sie die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens auch anders abwenden könnten, steht der einstweiligen Verfügung nur entgegen, wenn Ihnen diese Maßnahmen eher zuzumuten sind als dem Gegner die Befolgung der Verfügung. Es wird also abgewogen.

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