Ist meine Eingabe rechtzeitig, wenn sie beim falschen Gericht einlangt?
betrifft Parteien eines Verfahrens, Rechtsanwälte, Rechtsmittelwerber
Ein elektronisch übermittelter Schriftsatz gilt nur dann als rechtzeitig eingebracht, wenn er durch das zutreffende Kürzel an das richtige Gericht adressiert war. Wurde das Kürzel falsch angegeben und langte die Eingabe deshalb beim falschen Gericht ein, zählt der Zeitpunkt des Einlangens beim zuständigen Gericht. Die Weiterleitung geht also zu Ihren Lasten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Die in den Gesetzesmaterialien zu § 89d GOG vorgesehene Funktion der Bundesrechenzentrum GmbH als „vorgelagerte Einlaufstelle des Gerichts" ändert nichts daran, dass ein im Wege des ERV übermitteltes Schriftstück - unter Nichteinrechnung des Postenlaufs - nur dann als rechtzeitig eingebracht angesehen werden kann, wenn es durch Angabe des jeweils zutreffenden „Dienststellenkürzels" an das richtige Gericht adressiert war. Wurde hingegen die Dienststellenkennzeichnung des Adressatgerichts anlässlich der Eingabe des Rechtsmittels unrichtig angegeben, und langte der Schriftsatz deshalb beim falschen Gericht ein, das ihn (mit Zeitverzögerung) an das zuständige Gericht übermitteln musste, so ist die Eingabe nur dann als rechtzeitig anzusehen, wenn sie noch innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht einlangt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für den Fall, dass die Weiterleitung eines Schriftstücks (hier: Abänderungsantrag) an das zuständige Gericht im (justizinternen) ERV erfolgte.OGH 8 Ob 155/17b, 26.01.2018
- Für die Beurteilung der Fristwahrung von im ERV eingebrachten Rechtsmitteln kommt dem Vorhandensein vereinigter Einlaufstellen iSd § 37 Abs 2 Geo keine Relevanz zu.OGH 3 Ob 171/11k, 08.11.2011
- Elektronische Eingaben gelten somit mit demjenigen Zeitpunkt als bei Gericht eingebracht, an dem die Übermittlungsstelle dem Absender rückmeldet, dass sie seine Daten zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat, sofern die Eingabedaten letztlich tatsächlich bei der Bundesrechenzentrum GmbH zur Gänze einlangen.OGH 6 Ob 103/10f, 01.09.2010
- Nicht einmal die richtige Adressierung an das zuständige Gericht wäre bei Verwendung eines unrichtigen Dienstellenkürzels ausreichend.OGH 5 Ob 10/10x, 11.02.2010
- Hier: Zurückweisung der im elektronischen Rechtsverkehrs entgegen der ausdrücklichen Anordnung des § 508a Abs 2 in Verbindung mit § 507a Abs 3 Z 2 ZPO nicht beim Obersten Gerichtshof, sondern beim Erstgericht eingebrachten Revisionsbeantwortung als verspätet.OGH 6 Ob 26/09f, 14.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 23.
- OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 184/21p, 22.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 157/21f, 16.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/17s, 29.08.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AußStrG 2005 §65 Abs2; GOG §89; GOG §89d
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