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Was passiert, wenn ich nur unzulässige Gründe geltend mache?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Dann wird Ihre Berufung wie eine gesetzlich unzulässige behandelt und zurückgewiesen. Machen Sie dagegen zulässige und unzulässige Gründe nebeneinander geltend, wird über die gesamte Berufung inhaltlich entschieden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Eine nur aus unzulässigen Rechtsmittelgründen erhobene Berufung ist einer gesetzlich unzulässigen Berufung gleichzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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