Was passiert, wenn ich nur unzulässige Gründe geltend mache?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Dann wird Ihre Berufung wie eine gesetzlich unzulässige behandelt und zurückgewiesen. Machen Sie dagegen zulässige und unzulässige Gründe nebeneinander geltend, wird über die gesamte Berufung inhaltlich entschieden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Eine nur aus unzulässigen Rechtsmittelgründen erhobene Berufung ist einer gesetzlich unzulässigen Berufung gleichzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Werden in der Berufung sowohl zulässige als auch unzulässige Rechtsmittelgründe geltend gemacht (hier: Nichtigkeit und Mangelhaftigkeit des Verfahrens), ist über die gesamte Berufung mittels Sachentscheidung zu erkennen und diese nicht teilweise (soweit unzulässige Rechtsmittelgründe geltend gemacht werden) zurückzuweisen.OGH 10 Ob 66/16b, 11.10.2016
- Eine solche Berufung ist zurückzuweisen. Nur gegen eine solche Zurückweisung ist auch der Rekurs zulässig.OGH 7 Ob 58/00f, 26.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 166/20b, 22.10.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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