Was passiert, wenn das Urteil rechtlich gar keines ist?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Gegen ein sogenanntes Nichturteil gibt es kein Rechtsmittel, eine Revision dagegen wird zurückgewiesen. Das Berufungsgericht muss über die Berufung neu verhandeln und entscheiden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Gegen Nichturteile gibt es keine Rechtsmittel. Eine Revision gegen eine solche Entscheidung ist zurückzuweisen. Dem Berufungsgericht obliegt es, über die Berufung neuerlich zu verhandeln und zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein Nichturteil, wenn das Erstgericht mit seinem in Urschrift im Akt erliegenden Urteil eine in jeder Hinsicht formgültige Entscheidung gefällt hat.OGH 8 Ob 1/15b, 23.01.2015
- Rekurs gegen Nichtbeschluß.OGH 4 Ob 350/74, 26.11.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 51/24v, 26.08.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen eine Nichtentscheidung
Verfahrensrecht · Rekurs gegen Zurückweisung der Berufung
Verfahrensrecht · Verworfene Nichtigkeitsberufung
Verfahrensrecht · Fehlende Begründung im Urteil
Verfahrensrecht · Anfechtung bei zurückgewiesener Aufrechnung