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Kann der Gegner Fehler rügen, die nur mich schützen sollen?

günstig für Betroffener betrifft Kläger, Beklagter, nicht handlungsfähige Personen, deren Vertreter
Die Regeln über die Vertretung einer nicht selbst handlungsfähigen Partei schützen nur diese Partei. Nur sie kann sich darauf berufen, dass das Verfahren deshalb fehlerhaft war. Ihr Gegner kann das nicht, schon gar nicht, wenn er den Fehler selbst ausgelöst hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.09.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Da § 477 Abs 1 Z 5 ZPO im Zusammenhang mit den §§ 1, 2, 5, 6, 7 ZPO und § 21 ABGB eine Schutzvorschrift der prozessunfähigen Partei ist, kann dieser Nichtigkeitsgrund auch nur von demjenigen geltend gemacht werden, dessen gesetzlicher Schutz durch die Außerachtlassung der Vorschriften beeinträchtigt oder verletzt wurde, nicht aber vom Gegner. Dies insbesondere dann nicht, wenn er selbst der allenfalls auslösende Faktor einer Rechtsverletzung war, wie dies im Falle der Klagseinbringung gegen eine nicht prozessfähige Partei und Klagszustellung zu deren eigenen Handen der Fall ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041952 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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