Darf ich im zweiten Durchgang noch neue Tatsachen vorbringen?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Ehegatten
Ja, aber nur zu den Fragen, die noch offen sind. Wurde ein Streitpunkt bereits abschließend erledigt, dürfen Sie ihn auch mit neuen Behauptungen und Beweisen nicht wieder aufrollen. In diesem Rahmen können Sie sogar einen Einwand nachholen, den Sie im ersten Durchgang unterlassen haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (46 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1962)
Kein Neuerungsverbot im fortgesetzten Verfahren hinsichtlich noch nicht abschließend entschiedener Fragen (so auch SZ 28/96).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufteilungsverfahren, in dem nur noch die erforderlichen Tatsachen für die Ausmessung der Ausgleichszahlung zu ergänzen waren, während die Fragen zur Zuweisung der Liegenschaft und Rückgängigmachung der Schenkung bereits abschließend im ersten Rechtsgang erledigt worden waren.OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024
- Diese Grundsätze gelten auch im Verfahren außer Streitsachen.OGH 1 Ob 33/17k, 27.02.2017
- In einem solchen Fall (Beisatz T4) ist die Partei im zweiten Rechtsgang auch zur Erstattung ergänzenden Vorbringens befugt.OGH 2 Ob 221/06y, 28.06.2007
- Lediglich neue Sachanträge sind ebenso ausgeschlossen wie Prozessanträge zu bereits aus dem Bereich der Neuverhandlung ausgeschiedenen Verfahrensergebnissen und Verfahrensabschnitten.OGH 3 Ob 259/05t, 25.01.2006
- Zu einem noch nicht erledigten Sachantrag kann die Einrede der Verjährung, die im ersten Rechtsgang unterlassen wurde, auch noch im fortgesetzten Verfahren erhoben werden.OGH 1 Ob 228/00m, 28.11.2000
- In einem Aufhebungsbeschluss des Gerichtes zweiter Instanz kann eine Frage grundsätzlich nur für dieses Gericht abschließend erledigt werden, weil die dem Aufhebungsbeschluss zugrundeliegende Rechtsansicht auch noch im zweiten Rechtsgang bekämpft werden könnte.OGH 7 Ob 300/98p, 14.07.1999
- Abschließend erledigte Streitpunkte können nicht wieder aufgerollt werden.OGH 4 Ob 329/97d, 12.11.1997
- Im Falle einer Urteilsaufhebung gemäß § 496 Abs 1 Z 3 ZPO dürfen (im Aufhebungsbeschluss) abschließend entschiedene Streitpunkte im fortgesetzten Verfahren nicht wieder durch neue Behauptungen und Beweise aufgerollt oder in Zweifel gezogen werden können, wenn sich die neuen Tatsachen bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtsgang zugetragen haben.OGH 1 Ob 609/92, 11.05.1993
- Abschließend erledigte Streitpunkte können nicht wieder neu aufgerollt und die Beantwortung diesbezüglicher Fragen darf auch auf Grund neuer Tatsachen nicht mehr in Zweifel gezogen werden.OGH 3 Ob 621/85, 19.02.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 46.
- OGH 3 Ob 122/25z, 24.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 131/23t, 18.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 ObS 114/23x, 04.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 29/23f, 21.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 129/21p, 21.02.2022, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 85/15v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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