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Bekomme ich Kosten, wenn ich zu früh geantwortet habe?

betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Bringen Sie eine Beantwortung ein, bevor der Oberste Gerichtshof sie Ihnen freigestellt hat, steht Ihnen dafür kein Kostenersatz zu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Für eine vor Freistellung durch den OGH eingebrachte Revisionsrekursbeantwortung steht gemäß der analog anzuwendenden Bestimmung des § 508a Abs 2 letzter Satz ZPO kein Kostenersatzanspruch zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 32.

Im Gesetz

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