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Kann ich bekämpfen, dass das Urteil Feststellungen falsch wiedergibt?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja, wenn es für die Entscheidung wichtig ist. Gibt das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichts unrichtig wieder, verletzt es einen tragenden Grundsatz des Verfahrens. Das können Sie auch mit einer außerordentlichen Revision geltend machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Ist die Aktenwidrigkeit des Berufungsgerichtes, das erstinstanzliche Feststellungen wiedergab, zugleich auch ein Verstoß gegen den tragenden Verfahrensgrundsatz des § 498 Abs 1 ZPO, so ist diese Verletzung einer erheblichen Verfahrensvorschrift auch über außerordentliche Revision wahrzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Im Gesetz

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