Was passiert, wenn das Gericht die Beweisergebnisse falsch wiedergibt?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Gibt das Berufungsgericht die Feststellungen der ersten Instanz falsch wieder, ist das ein Fehler. Das Höchstgericht bereinigt ihn, indem es die tatsächlich getroffenen Feststellungen selbst rechtlich beurteilt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Die in einem Berufungsurteil enthaltene, in der unrichtigen Wiedergabe der Feststellungen des Erstgerichtes begründete Aktenwidrigkeit ist dadurch zu bereinigen, dass das Revisionsgericht die tatsächlichen Feststellungen einer rechtlichen Beurteilung unterzieht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat das Berufungsgericht die (unbekämpften oder nach Beweisrüge übernommenen) Feststellungen des Erstgerichts abweichend von ihrem eindeutigen Sinngehalt interpretiert, beurteilt es den Sachverhalt rechtlich unrichtig. In einem solchen Fall ist bei Behandlung der Rechtsrüge von den Feststellungen des Erstgerichts auszugehen.OGH 2 Ob 50/18v, 29.01.2019
- Nach der Rechtsprechung kann die in einem Berufungsurteil enthaltene unrichtige Wiedergabe der Feststellungen des Erstgerichts eine Aktenwidrigkeit begründen.OGH 7 Ob 235/13d, 29.01.2014
- Hier: Außerstreitiges Verfahren nach §§ 8 Abs 2, 37 Abs 1 Z 5 MRG.OGH 5 Ob 160/09d, 01.09.2009
- Eine Aktenwidrigkeit im Berufungsurteil kann auch darin liegen, dass die zweite Instanz der rechtlichen Beurteilung Feststellungen zugrunde legt, die von jenen des Erstgerichts abweichen, ohne dass solche Feststellungen auf einer Beweiswiederholung oder Beweisergänzung beruhen. Diese vom Berufungsgericht aktenwidrig unterstellte Tatsache ist daher bei den folgenden rechtlichen Erwägungen außer Acht zu lassen.OGH 1 Ob 265/03g, 10.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 21.
- OGH 4 Ob 76/25t, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 57/24d, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 192/22g, 25.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 113/20h, 21.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 14/20x, 29.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 125/19x, 24.09.2019
- OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 152/16y, 22.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 20/16f, 18.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Falsche Wiedergabe der Feststellungen
Verfahrensrecht · Unrichtige Wiedergabe des Akteninhalts
Verfahrensrecht · Falsch wiedergegebene Feststellungen
Verfahrensrecht · Falsch wiedergegebene Rechtsansicht
Verfahrensrecht · Aktenwidrigkeit und Revision