Muss das Urteil auf jede einzelne Zeugenaussage eingehen?
betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Zeugen, Verteidiger
Nein. Das Gericht muss nicht jeden Satz eines Zeugen einzeln besprechen und sich auch nicht im Voraus mit allen denkbaren Einwänden gegen seine Beweiswürdigung auseinandersetzen. Es genügt, wenn es die entscheidenden Punkte in gedrängter Form, aber nachvollziehbar begründet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (108 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Das Gericht ist weder verbunden, jeden einzelnen, von einem Zeugen vorgebrachten Satz einer besonderen Erörterung zu unterziehen, noch in der Lage und verpflichtet, sich mit jedem gegen seine Beweiswürdigung möglichen, im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde dann konkret erhobenen Einwand im voraus auseinanderzusetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entsprechend dem Gebot zu gedrängter Darstellung in den Entscheidungsgründen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) besteht keine Verpflichtung zur Erörterung sämtlicher Details einer Aussage.OGH 13 Os 4/24y, 06.03.2024
- Ein als solcher erkennbarer Schreibfehler begründet keinen Widerspruch iSd Z 5 dritter Fall.OGH 13 Os 12/10d, 17.02.2011
- Es genügt vielmehr, wenn das Schöffengericht im Urteil in gedrängter Form (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) die entscheidenden Tatsachen bezeichnet und schlüssig und zureichend begründet, warum es von der Richtigkeit dieser Annahme überzeugt ist, ohne dagegen sprechende wesentliche Umstände mit Stillschweigen zu übergehen.OGH 14 Os 151/07y, 18.12.2007
- Das erkennende Gericht ist weder dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Aussagen (und überhaupt alle Verfahrensergebnisse) in extenso zu erörtern und darauf hin zu untersuchen, inwieweit sie für oder gegen diese oder jene Darstellung sprechen, noch muss es sich mit jedem gegen seine Beweiswürdigung möglichen, im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde konkret erhobenen Einwand im Voraus auseinandersetzen.OGH 14 Os 151/07y, 18.12.2007
- Das Gericht hat das Urteil nur in gedrängter Form zu begründen.OGH 13 Os 62/03, 02.07.2003
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Die Verfahrensergebnisse sind nach einer Gesamtschau auf das Wesentliche beschränkt darzulegen.OGH 13 Os 157/01, 06.03.2002
- § 258 Abs 2 StPO verlangt nicht, dass alle aktenkundigen Beweisergebnisse in Hinsicht auf getroffene Feststellungen übereinstimmen müssten.OGH 13 Os 124/01, 26.09.2001
- Das Gericht hat vielmehr nur alle entscheidungswesentlichen Umstände einer Prüfung zu unterziehen und diese zu würdigen.OGH 11 Os 116/00, 20.03.2001
- Zum Vorbringen des Angeklagten.OGH 11 Os 67/91, 25.06.1991
- Sofern es nur jene Erwägungen anführt, aus welchen die Tatrichter dem Zeugen Glauben schenkten.OGH 9 Os 145/86, 22.10.1986
- Keine Verpflichtung, alle Verfahrensergebnisse schlechthin und ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung für die Entscheidung zu erörtern.OGH 12 Os 2/82, 18.03.1982
- Das Gericht ist nach § 270 Abs 2 Z 7 StPO bloß verhalten, in den Entscheidungsgründen mit voller Bestimmtheit anzugeben, welche (rechtlich wesentlichen) Tatsachen es als erwiesen oder als nicht erwiesen angenommen hat und aus welchen Gründen dies geschehen ist.OGH 13 Os 23/75, 06.05.1975
- Das Gericht ist zu einer Wiedergabe der gesamten bezüglichen Beweisergebnisse und zu deren Würdigung bis ins kleinste Detail nicht verpflichtet.OGH 11 Os 73/74, 05.09.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 108.
- OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Begründungspflicht bei der Beweiswürdigung
Verfahrensrecht · Umfang der Begründung in zweiter Instanz
Strafrecht · Umfang der Urteilsbegründung
Verfahrensrecht · Eingehen auf einzelne Argumente
Strafrecht · Mängelrüge gegen ein Strafurteil