Zum Inhalt springen

Muss das Urteil auf jede einzelne Zeugenaussage eingehen?

betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Zeugen, Verteidiger
Nein. Das Gericht muss nicht jeden Satz eines Zeugen einzeln besprechen und sich auch nicht im Voraus mit allen denkbaren Einwänden gegen seine Beweiswürdigung auseinandersetzen. Es genügt, wenn es die entscheidenden Punkte in gedrängter Form, aber nachvollziehbar begründet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (108 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Das Gericht ist weder verbunden, jeden einzelnen, von einem Zeugen vorgebrachten Satz einer besonderen Erörterung zu unterziehen, noch in der Lage und verpflichtet, sich mit jedem gegen seine Beweiswürdigung möglichen, im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde dann konkret erhobenen Einwand im voraus auseinanderzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 108.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Begründungspflicht bei der Beweiswürdigung
Verfahrensrecht · Umfang der Begründung in zweiter Instanz
Strafrecht · Umfang der Urteilsbegründung
Verfahrensrecht · Eingehen auf einzelne Argumente
Strafrecht · Mängelrüge gegen ein Strafurteil