Zum Inhalt springen

Darf das Berufungsgericht Feststellungen ohne neue Einvernahme ändern?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Kommt das Berufungsgericht ohne eigene Beweiswiederholung zu anderen Feststellungen als das Erstgericht, ist das ausnahmsweise zulässig. Das gilt dann, wenn schon das Erstgericht die Beweise wegen eines Richterwechsels nur mittelbar aufgenommen hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Ist das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung zu anderen Feststellungen als das Erstgericht gelangt, so stellt dies keinen Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz dar, wenn auch das Erstgericht - infolge Richterwechsel - die Beweise nur mittelbar aufgenommen hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Andere Schlüsse des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Abweichende Feststellungen ohne Beweiswiederholung
Verfahrensrecht · Feststellungen des Berufungsgerichts ohne Beweiswiederholung
Verfahrensrecht · Unmittelbarkeit im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Abgehen von den Feststellungen ohne Beweiswiederholung