Zum Inhalt springen

Muss das Gericht bei meiner Unterhaltsklage den Streitwert extra festsetzen?

betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Ehegatten
Bei einer Klage auf Unterhalt ergibt sich der Wert des Streits bereits aus dem Gesetz. Das Berufungsgericht muss den Wert des Streitgegenstandes daher nicht eigens aussprechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Ist der Wert des Streitgegenstandes nach § 58 JN zu ermitteln (hier Unterhaltsklage der getrennt lebenden Ehegattin), bedarf es keines Ausspruches des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes gemäß § 500 Abs 2 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042432 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Streitwert bei Unterhaltsrückstand
Familienrecht · Streitwert bei Unterhaltsanspruechen
Verfahrensrecht · Bewertung des Entscheidungsgegenstands
Verfahrensrecht · Bewertung des Entscheidungsgegenstands