Zum Inhalt springen

Zählt der Unterhaltsrückstand beim Streitwert mit?

betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Ja. Der Wert setzt sich aus dem nach dem Gesetz berechneten Wert des Unterhaltsanspruchs und dem betriebenen Rückstand zusammen. Hatte das Berufungsgericht nur über den laufenden Unterhalt zu entscheiden, bleibt der Rückstand außer Betracht. Diese Regeln sind zwingend; eine abweichende Bewertung bindet das Gericht nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der Streitwert einer Oppositionsklage betreffend einen Unterhaltsexekutionstitel ist gleich dem nach § 58 Abs 1 JN zu berechnenden Wert des Unterhaltsanspruches selbst, vermehrt um den betriebenen rückständigen Unterhalt zu berechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 29.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Streitwert bei Unterhaltsklagen
Familienrecht · Unterhaltsrückstände und Streitwert
Verfahrensrecht · Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen
Verfahrensrecht · Streitwert bei Unterhalt und Rückständen
Verfahrensrecht · Streitwert bei Unterhaltsexekution