Ersetzt die Zulassung des Rechtsmittels den fehlenden Streitwertausspruch?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Auch wenn das Gericht ausspricht, dass Ihr Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zulässig ist, ersetzt das den nötigen Ausspruch über den Wert des Streitgegenstands nicht. An den Zulässigkeitsausspruch ist der Oberste Gerichtshof nämlich nicht gebunden, an die Bewertung dagegen schon.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (47 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1984)
Ein Rechtskraftvorbehalt, dessen Begründung zwar erkennen lässt, dass das Berufungsgericht dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt die erforderlichen Aussprüche über die Bewertung des Streitgegenstandes nicht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Besteht der Entscheidungsgegenstand nicht ausschließlich in einem Geldbetrag, so muss das Berufungsgericht in Rechtssachen, in denen die Wertgrenze von 5.000 EUR relevant ist, trotz des insofern zu engen Wortlauts des § 500 Abs 2 Z 1 ZPO („in seinem Urteil“) auch in den Aufhebungsbeschluss einen Bewertungsausspruch aufnehmen.OGH 7 Ob 165/14m, 29.10.2014
- Der Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses ersetzt den Bewertungsausspruch nicht, weil die rein formale Zulässigkeit des Rechtsmittels das Überschreiten der Wertgrenze voraussetzt und der Oberste Gerichtshof zwar nicht an den Ausspruch über die Zulässigkeit wegen Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, wohl aber - innerhalb bestimmter Grenzen - an die Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht gebunden ist.OGH 4 Ob 206/08k, 18.11.2008
- Der Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision an den Obersten Gerichtshof, dessen Begründung zwar erkennen lässt, dass das Gericht zweiter Instanz dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt den erforderlichen Bewertungsausspruch deshalb nicht, weil er an sich nur ausgesprochen werden darf, wenn der Wert des Entscheidungsgegenstandes den in § 500 Abs 2 Z 1 lit a ZPO genannten Schwellenwert übersteigt und weil der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an einen Ausspruch des Gerichts zweiter Instanz nicht gebunden ist, wohl aber an dessen Bewertungsausspruch.OGH 8 Ob 93/07w, 11.10.2007
- Der Ausspruch über die Zulässigkeit des Rechtsmittels an den OGH ersetzt den erforderlichen Bewertungsausspruch nach der Rechtsprechung deshalb nicht, weil ein Ausspruch über die Zulässigkeit nur erfolgen kann, wenn der Wert des Entscheidungsgegenstandes den Schwellenwert des in § 528 Abs 2 Z 1 ZPO genannten Betrages übersteigt.OGH 8 Ob 61/07i, 27.06.2007
- Hier: Feststellungsbegehren und Unterlassungsbegehren.OGH 1 Ob 39/98m, 24.02.1998
- Der Ausspruch im Berufungsurteil im Sinne des § 500 Abs 2 Z 1 ZPO kann nicht durch den überdies notwendigen Ausspruch über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision ersetzt werden.OGH 1 Ob 1523/94, 11.03.1994
- Die zweite Instanz könnte der unrichtigen Auffassung gewesen sein, es komme auf den Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht an.OGH 4 Ob 27/92, 28.04.1992
- Der OGH ist bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 519 Abs 1 Z 3 ZPO nicht gebunden, wohl aber an dessen Bewertungsausspruch.OGH 8 Ob 86/87, 18.12.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 47.
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 99/23d, 07.07.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bewertungsausspruch des Rechtsmittelgerichts
Verfahrensrecht · Bewertungsausspruch im Rechtsmittelverfahren
Verfahrensrecht · Streitwertgrenze für das Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Zulassung der Revision
Verfahrensrecht · Offenbare Unterbewertung des Streitgegenstands