Was passiert, wenn mein Rechtsmittel den Fehler nicht genau benennt?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Wer eine Revision auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung stützt, muss diesen Grund auch ordentlich ausführen. Geschieht das nicht, hat die Revision keinen Erfolg.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 05.10.2023 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Einer den Revisionsgrund des § 503 Z 4 ZPO nicht gesetzmäßig ausführenden Revision ist nicht Folge zu geben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rechtsrüge geht nicht von den Feststellungen aus.OGH 10 ObS 290/91, 22.10.1991
- Hier: ZulassungsbeschwerdeOGH 4 Ob 1529/88, 15.11.1988
- Hier: Zurückweisung der Revision deshalb, weil die Rechtsmeinung des Berufungsgerichts nur zitiert und in keinem Punkt ausgehend von den Urteilsfeststellungen bekämpft wird.OGH 10 ObS 79/87, 03.11.1987
- Die rechtliche Beurteilung der Sache ist der Überprüfung durch den OGH entzogen (6 Ob 615/84).OGH 4 Ob 569/87, 15.09.1987
- Zur gesetzmäßigen Geltendmachung des Revisionsgrundes der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ist aber konkret anzuführen, aus welchen Gründe das Berufungsgericht die Sache unrichtig rechtlich beurteilt haben soll.OGH 4 Ob 517/87, 16.06.1987
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der OGH kann hier nicht in die allseitige rechtliche Prüfung eintreten.OGH 6 Ob 567/83, 09.06.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 30.
- OGH 5 Ob 4/23h, 05.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 231/20m, 20.07.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 150/20z, 07.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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