Zum Inhalt springen

Schadet es, wenn ich mein Rechtsmittel falsch bezeichne?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Stellen Sie irrtümlich einen Antrag, das Berufungsgericht möge die Revision doch zulassen, und verbinden ihn mit der Revision, geht Ihr Rechtsmittel nicht verloren. Es wird als außerordentliche Revision behandelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Ein fälschlicherweise gestellter Antrag einer Partei auf Abänderung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit der Revision, verbunden mit der ordentlichen Revision, ist in eine außerordentliche Revision nach § 505 Abs 4 ZPO umzudeuten (so schon 2 Ob 194/01w; 2 Ob 38/02f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 31.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Falsch bezeichnetes Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Falsch wiedergegebene Feststellungen
Verfahrensrecht · Zurückweisung einer außerordentlichen Revision
Verfahrensrecht · Ausführung des Revisionsgrundes
Familienrecht · Revision im Scheidungsverfahren