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Reicht eine Nebenbemerkung des Höchstgerichts für meine Revision?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Eine Rechtsansicht, die ein Gericht nur nebenbei äußert und die seine Entscheidung nicht trägt, begründet keine gesicherte Rechtsprechung. Sie können sich deshalb nicht darauf berufen, die Rechtsprechung sei uneinheitlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.02.2017 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Ein bloßes obiter dictum bewirkt noch keine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042672 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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