Genügt eine alte abweichende Entscheidung für den Gang zum Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Steht der seit Jahrzehnten gleichbleibenden Rechtsprechung nur eine einzelne ältere Entscheidung oder eine vereinzelte Gegenstimme im Schrifttum gegenüber, gilt die Rechtsprechung trotzdem als einheitlich. Auch eine gegenteilige Entscheidung eines Oberlandesgerichts macht Ihre Frage nicht zu einer grundsätzlich bedeutsamen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 22.02.2021 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1985)
Die Voraussetzungen nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO liegen nicht schon deshalb vor, weil der seit Jahrzehnten unveränderten ständigen Rechtsprechung des OGH eine einzige ältere Entscheidung des OGH gegenübersteht und weil es neben dem weitaus überwiegenden und praktisch einhelligen neueren Schrifttum auch vereinzelte ältere Gegenstimmen gibt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch eine gegenteilige Entscheidung eines Oberlandesgerichts vermag die Erheblichkeit der Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zu begründen.OGH 9 ObA 67/14i, 29.10.2014
- Die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO liegen nicht schon deshalb vor, weil der mittlerweile ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte eine jahrzehntealte, vereinzelt gebliebene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und ein daraus entwickelter Rechtssatz entgegenstehen, die von nachfolgenden Entscheidungen wohl teilweise noch zitiert, aber inhaltlich nicht mehr getragen wurden.OGH 8 Ob 12/12s, 28.02.2012
- Der Umstand, dass ein Gericht zweiter Instanz vor Jahrzehnten eine allenfalls von der herrschenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweichende Entscheidung getroffen hat, begründet nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.OGH 5 Ob 62/10v, 22.06.2010
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 73/10m, 27.05.2010
- Aus einer Einzelentscheidung kann keine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgeleitet werden.OGH 5 Ob 238/08y, 04.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 5 Ob 1/21i, 22.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 37/17g, 30.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 245/16z, 26.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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