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Genügt eine alte abweichende Entscheidung für den Gang zum Höchstgericht?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Steht der seit Jahrzehnten gleichbleibenden Rechtsprechung nur eine einzelne ältere Entscheidung oder eine vereinzelte Gegenstimme im Schrifttum gegenüber, gilt die Rechtsprechung trotzdem als einheitlich. Auch eine gegenteilige Entscheidung eines Oberlandesgerichts macht Ihre Frage nicht zu einer grundsätzlich bedeutsamen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 22.02.2021 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Die Voraussetzungen nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO liegen nicht schon deshalb vor, weil der seit Jahrzehnten unveränderten ständigen Rechtsprechung des OGH eine einzige ältere Entscheidung des OGH gegenübersteht und weil es neben dem weitaus überwiegenden und praktisch einhelligen neueren Schrifttum auch vereinzelte ältere Gegenstimmen gibt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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