Warum ist die Entscheidung des Höchstgerichts so kurz begründet?
betrifft Antragsteller, Grundeigentümer
In Grundbuchssachen darf sich der Oberste Gerichtshof auf kurze Zusatzbemerkungen beschränken. Das gilt, wenn er die Beurteilung der Vorinstanz teilt und im Rechtsmittel keine stichhaltigen Gegenargumente erkennt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
In Anwendung der in § 126 Abs 3 GBG vorgesehenen Begründungserleichterung kann sich die Erledigung eines Revisionsrekurses in Grundbuchssachen auf kurze Zusatzbemerkungen beschränken, wenn der erkennende Senat die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichtes teilt und im Revisionsrekurs keine stichhältigen Gegenargumente zu erkennen vermag.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beschränkung auf die Darstellung der Zurückweisungsgründe.OGH 5 Ob 150/03z, 08.07.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117692 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 56/22d, 21.12.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 71/18d, 12.06.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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