Reicht ein einziges Urteil als gefestigte Rechtsprechung?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Auch eine einzige Entscheidung kann bereits eine gesicherte Rechtsprechung begründen. Voraussetzung ist, dass sie ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, keine gegenteiligen Entscheidungen vorliegen und die Fachliteratur sie ohne Kritik übernommen hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (108 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 3 zu § 502 6. Absatz).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Revision ist unzulässig, wenn eine ausführlich begründete Entscheidung des Fachsenats vorliegt, in welcher die vom Revisionswerber relevierte Rechtsfrage beantwortet wurde.OGH 2 Ob 88/24s, 25.06.2024
- Hier: § 1487 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 und § 1487a ABGB idgF.OGH 2 Ob 1/22v, 22.02.2022
- Hier: Keine stichhaltige Kritik vom Schrifttum.OGH 6 Ob 148/21i, 02.02.2022
- Ausführlich begründete Entscheidung eines Fachsenats.OGH 1 Ob 228/14g, 03.03.2015
- Da sich der Oberste Gerichtshof bereits in zwei Entscheidungen zur auch hier zu beurteilenden Thematik mit den bisherigen Literaturstimmen auseinandergesetzt hat und weder die nachfolgende Literatur noch der Revisionsrekurswerber zusätzliche Argumente ins Treffen geführt hat, kann von einer ausreichend gesicherten Rechtsprechung ausgegangen werden, womit eine im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage nicht zu lösen ist.OGH 1 Ob 233/14t, 23.12.2014
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Eine einzige Entscheidung, die ausführlich begründet wurde und der nur eine einzige ältere gegenteilige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegenübersteht, reicht für die Annahme des Vorliegens einer gesicherten Rechtsprechung aus, wenn sie in der Literatur fast ohne Ausnahme gebilligt wurde.OGH 1 Ob 181/08m, 26.02.2009
- Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist dann zu verneinen, sofern nicht der Rechtsmittelwerber mit neuen Argumenten erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung wecken kann.OGH 3 Ob 59/06g, 29.03.2006
- Ob die oberstgerichtliche Judikatur älteren oder jüngeren Datums ist, spielt jedenfalls dann keine Rolle, wenn sich, wie im vorliegenden Fall, die Gesetzeslage nicht geändert hat und auch nicht etwa im Schrifttum inzwischen beachtliche Kritik geäußert wurde.OGH 7 Ob 333/99t, 23.02.2000
- Auch die Tatsache, dass die Entscheidung nicht in einem verstärkten Senat gemäß § 8 Abs 1 OGHG gefasst wurde, ist für deren Beachtlichkeit ohne Bedeutung, zumal ein subjektives Recht der Prozessparteien auf die Entscheidung durch einen verstärkten Senat nicht besteht.OGH 1 Ob 212/97a, 25.11.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 108.
- OGH 1 Ob 28/26p, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 27/25s, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 51/25b, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 57/25a, 31.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 17 Ob 7/24i, 03.03.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 8 ObA 56/24d, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 29/24s, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 80/24s, 23.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 121/24s, 22.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 143/23t, 20.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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