Kann ich zum Höchstgericht, weil der Spruch umformuliert wurde?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
In der Regel nein. Ob ein Gericht den Urteilsspruch nur verdeutlicht oder unzulässig über Ihren Antrag hinausgeht, hängt allein von Ihrem Fall ab. Das ist keine Frage, die der Oberste Gerichtshof klären muss.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die Frage, ob durch eine Neuformulierung des Spruches (hier: einer einstweiligen Verfügung im konkreten Fall) nur eine Verdeutlichung vorgenommen oder (hier: das Sicherungs)Begehren unter Berücksichtigung des dazu erstatteten Vorbringens in unzulässiger Weise überschritten wird, ist keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO, sondern betrifft ausschließlich den Einzelfall.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob eine Neuformulierung des Spruchs zur Verdeutlichung eines (Sicherungs-)Begehrens unter Berücksichtigung des dazu erstatteten Vorbringens zulässig ist, kann nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 4 Ob 226/22x, 28.02.2023
- Die Auslegung eines außerstreitigen Antrags ist ebenso einzelfallbezogen (5 Ob 2147/96p) wie die Beurteilung, ob durch eine Neuformulierung des Spruchs das Begehren überschritten wird.OGH 5 Ob 60/08x, 01.04.2008
- Sind für die Entscheidung über den Revisionsrekurs ausschließlich den konkreten Rechtsstreit betreffende Fragen einer zum Teil verfehlten Formulierung eines Sicherungsantrages und der Entscheidungen der Untergerichte sowie aus diesen Formulierungen sich ergebende Auslegungsfragen von Bedeutung, liegen keine Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO vor.OGH 4 Ob 367/84, 11.09.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 26.
- OGH 5 Ob 215/18f, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 40/18w, 06.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/16d, 11.07.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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