Wonach richtet sich die Kürzung meines Unterhaltsvorschusses?
betrifft Kinder, unterhaltspflichtige Eltern, obsorgeberechtigte Eltern, Bund
Ob die im Titel festgesetzte Unterhaltspflicht noch besteht oder zu hoch festgesetzt ist, wird nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilt. Auszugehen ist dabei von dem Unterhaltsanspruch, der dem Kind nach dem Gesetz tatsächlich zusteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 14.05.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Prüfung ob die im Titel festgesetzte Unterhaltspflicht noch besteht oder, der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht entsprechend, zu hoch festgesetzt ist, hat nach den Umständen des Einzelfalles vom materiellen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen auszugehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: zweimonatiges Pflichtpraktikum.OGH 10 Ob 3/24z, 14.05.2024
- Erst dann ist die Frage zu beurteilen, welche Beträge davon durch Exekution auch hereingebracht werden können.OGH 4 Ob 552/95, 10.08.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 10 Ob 3/24z, 14.05.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 22/20p, 13.10.2020, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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