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Warum lehnt das Höchstgericht meinen Wettbewerbsfall als Einzelfall ab?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Werbetreibende
Ob im konkreten Fall eine Wiederholung droht oder ob zwei Kennzeichen verwechselbar sind, hängt ganz von den Umständen ab. Solche Fragen haben über Ihren Fall hinaus keine Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof nimmt sie deshalb in der Regel nicht auf.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (35 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Wettbewerbsrecht; außerordentliche Revision (Revisionsrekurs) nicht angenommen: Voraussetzungen für die Annahme einer Wiederholungsgefahr (§ 14 UWG). Entscheidung auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044208 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 35.

Im Gesetz

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