Ist die Wiederholungsgefahr eine Frage für das Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Verbraucherschutzverbände
Ob nach den Umständen des Einzelfalls die Gefahr einer Wiederholung besteht, ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit daher in der Regel nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterlassung der Vermittlung von Verkehrsdienstleistungen ohne Gewerbeberechtigung.OGH 4 Ob 18/25p, 22.07.2025
- Hier: Keine aufzugreifende Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts, wenn dieses ungeachtet des Umstands, dass die Beklagte den Abschluss eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs im Umfang des Klagebegehrens anbot, aufgrund des sonstigen Verhaltens der Beklagten die Wiederholungsgefahr bejahte.OGH 2 Ob 118/25d, 26.06.2025
- Das gilt auch für die Frage, ob ein angebotener Unterlassungsvergleich die Wiederholungsgefahr beseitigt.OGH 4 Ob 173/17w, 26.09.2017
- Hier: Wiederholungsgefahr vertretbar verneint.OGH 10 Ob 33/13w, 25.06.2013
- Hier: Bildnisschutz nach § 78 UrhG.OGH 4 Ob 192/12g, 28.11.2012
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Hier zum Wegfall der Wiederholungsgefahr.OGH 4 Ob 201/10b, 15.12.2010
- Erachtet das Berufungsgericht die Verbreiterung der Tatsachengrundlage für erforderlich, dann ist dem vom Obersten Gerichtshof nicht entgegenzutreten.OGH 9 Ob 9/08a, 01.04.2009
- Hier: Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB.OGH 6 Ob 27/09b, 26.03.2009
- Hier: Unterlassungsanspruch nach § 107 TKG 2003.OGH 4 Ob 13/08b, 14.02.2008
- .... abgesehen von einer gravierenden Fehlbeurteilung.OGH 4 Ob 6/07x, 20.03.2007
- Das gilt auch für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb (nicht lizensierter) Computersoftware.OGH 4 Ob 184/00p, 18.07.2000
- Ob angesichts des Zeitablaufes die Wiederholungsgefahr weggefallen ist, hängt genauso wie jene, ob ein Interesse der Öffentlichkeit an der Urteilsveröffentlichung noch besteht, von den Umständen des Einzelfalles ab; eine über diesen hinausgehende Bedeutung kommt dieser Frage nicht zu.OGH 4 Ob 85/98y, 21.04.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042818 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 62.
- OGH 5 Ob 84/25a, 30.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 18/25p, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 118/25d, 26.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 29/19h, 23.07.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Wiederholungsgefahr als Rechtsfrage
Wettbewerb · Wiederholungsgefahr als Einzelfallfrage
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage und bestehende Rechtsprechung
Wettbewerb · Maßstab bei der Wiederholungsgefahr
Verfahrensrecht · Gefährdung bei einstweiliger Verfügung