Zum Inhalt springen

Kann der Oberste Gerichtshof den festgesetzten Wert des Streits ändern?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hat das Berufungsgericht den Wert des Streitgegenstandes vorschriftsgemäß festgesetzt, ist der Oberste Gerichtshof daran gebunden. Er kann diesen Wert nicht durch einen eigenen ersetzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1927, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (112 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1927)

An eine der Vorschrift des § 500 Abs 2 ZPO entsprechende Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht gebunden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 20 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 112.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bewertung des Streitgegenstands
Verfahrensrecht · Bewertung des Entscheidungsgegenstands
Verfahrensrecht · Überprüfung der Bewertung durch den Obersten Gerichtshof
Verfahrensrecht · Bindung des Höchstgerichts an die Bewertung
Verfahrensrecht · Bindung an den Bewertungsausspruch