Kann der Oberste Gerichtshof den festgesetzten Wert des Streits ändern?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hat das Berufungsgericht den Wert des Streitgegenstandes vorschriftsgemäß festgesetzt, ist der Oberste Gerichtshof daran gebunden. Er kann diesen Wert nicht durch einen eigenen ersetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1927, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (112 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1927)
An eine der Vorschrift des § 500 Abs 2 ZPO entsprechende Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht gebunden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine offenkundige Fehlbewertung, weil es bei Energielieferungsverträgen als Sukzessivlieferungsverträgen mit häufig längerfristigem Zeithorizont nicht allein auf einen Jahresdifferenzbetrag ankommen kann.OGH 1 Ob 4/24f, 27.05.2024
- Eine Streitwertherabsetzung nach § 60 Abs 1 JN hat keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln.OGH 6 Ob 131/10y, 01.09.2010
- Dies gilt auch im Abänderungsverfahren nach §§ 72 ff AußStrG.OGH 5 Ob 148/10s, 31.08.2010
- Gemäß Art 16 Abs 4 des BudgetbegleitG BGBl I 2009/52 ist dessen Art 16 (richtig offenkundig: Art 15) Z 24 über die Erhöhung der Wertgrenzen des § 528 Abs 2 Z 1a ZPO nur auf Entscheidungen der zweiten Instanz anzuwenden, deren Datum nach dem 30. Juni 2009 liegt.OGH 6 Ob 152/09k, 05.08.2009
- Hier: Feststellung des Bestehens eines Fahrrechts und Einwilligung in die Einverleibung.OGH 4 Ob 216/08f, 15.12.2008
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- Ob die Bewertung auch im Spruch abzulesen ist, ist unerheblich, wenn sie sich aus den Entscheidungsgründen eindeutig ergibt.OGH 8 Ob 17/07v, 21.05.2007
- Nur wenn das Berufungsgericht im Gesetz angeführte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt oder eine offenkundige Unterbewertung vorliegt, besteht keine Bindung des Obersten Gerichtshofs an die Bewertung des Berufungsgerichts.OGH 3 Ob 38/06v, 30.05.2006
- Das Berufungsgericht hat über den Wert des Entscheidungsgegenstands abzusprechen. Es ist dabei nicht an die Bewertung des Klägers gebunden. Diese Bewertung ist grundsätzlich unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende gesetzliche Bewertungsvorschriften verletzt oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten; Hier: Rechtsstreit über die Löschung oder Aufrechterhaltung einer Wegeservitut.OGH 6 Ob 63/05s, 25.08.2005
- Unter zwingenden Bewertungsvorschriften sind Normen gemeint, die den Wert des Entscheidungsgegenstands unter Ausschaltung richterlichen Ermessens mit einem bestimmten Betrag festlegen oder starre Berechnungsmethoden vorgeben; eine Bewertung, die diesen Vorschriften nicht widerspricht und vom Gericht zweiter Instanz in Ausnützung eines Ermessensspielraums vorgenommen wurde, ist daher für den Obersten Gerichtshof unüberprüfbar.OGH 1 Ob 29/03a, 24.02.2003
- Hier: Wiederaufnahmeverfahren.OGH 7 Ob 210/01k, 09.09.2002
- Wenn keine zwingenden gesetzlichen Bewertungsvorschriften zu beachten sind, ist die Bewertung des Berufungsgerichtes unanfechtbar und bindend.OGH 7 Ob 111/02b, 12.06.2002
- Wenn das Berufungsgericht überhaupt keine Bewertung vorgenommen hat, besteht keine Bindung des Obersten Gerichtshofes.OGH 6 Ob 330/00y, 15.03.2001
- Belanglos ist in diesem Zusammenhang, ob die Bewertung aus dem Urteilsspruch oder nur aus den Entscheidungsgründen abzulesen ist.OGH 1 Ob 287/99h, 22.10.1999
- Hier: Gegenstand des Zwischenfeststellungsantrags ist das Nichtbestehen von Geldforderungen, weshalb eine Bewertung nicht vorzunehmen und der Oberste Gerichtshof an eine trotzdem vorgenommene Bewertung nicht gebunden ist.OGH 3 Ob 330/98w, 30.03.1999
- Es sei denn, ein solcher Ausspruch wäre unzulässig oder verletzte zwingende Bewertungsvorschriften.OGH 9 ObA 147/98b, 20.05.1998
- Hat das Berufungsgericht die wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreites und damit das Interesse der klagenden Partei an der von ihr begehrten Unterlassung von der Bewertung des Streitgegenstandes in der Klage abgehend selbständig eingeschätzt und diese Einschätzung auch begründet, so entzieht sich seine im Ermessensbereich vorgenommene Bewertung einer Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.OGH 4 Ob 2380/96w, 28.01.1997
- Bei seinem Ausspruch über den Wert des nicht ausschließlich in Geld bestehenden Entscheidungsgegenstandes ist das Berufungsgericht an die Bewertung des Klägers nach § 56 Abs 2, § 59 JN nicht gebunden. Der Umstand, dass der Beklagte die Streitwertangabe des Klägers nicht (gemäß § 7 RATG) bemängelt und das Erstgericht keine Streitwertherabsetzung nach § 60 Abs 1 JN vorgenommen hat, ist für die Bewertung durch das Berufungsgericht ohne Belang.OGH 4 Ob 2263/96i, 17.09.1996
- Wenn das Berufungsgericht dabei nicht zwingende Verfahrensbestimmungen verletzt hat oder eine Bewertung überhaupt nicht vorzunehmen war.OGH 4 Ob 536/95, 13.06.1995
- Gleiches gilt für das Revisionsrekursverfahren.OGH 1 Ob 526/93, 20.04.1993
- Ablehnung der Meinung Stohanzl, der Ausspruch stelle nur eine Art von Rechtsbelehrung dar und der Ansicht Steiningers.OGH 3 Ob 562/90, 27.06.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 112.
- OGH 5 Ob 180/25v, 29.01.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 171/24v, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 12/24h, 22.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 7/24y, 22.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 3/24t, 16.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 45/24i, 24.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 34/24x, 22.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 238/23f, 17.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 7/24m, 17.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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