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Kann ich mich gegen eine nachträgliche Berichtigung des Berufungsurteils wehren?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Wenn das Gericht zweiter Instanz seine Entscheidung nachträglich berichtigt und dabei den Weg zum Obersten Gerichtshof öffnet, können Sie diesen Berichtigungsbeschluss nicht bekämpfen. Betrifft die Berichtigung nur die Kosten, ist der Oberste Gerichtshof jedenfalls nicht anrufbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Ein vom Berufungsgericht auch nach abgeschlossenem Berufungsverfahren gefasster Berichtigungsbeschluss, womit gemäß § 502 Abs 4 ZPO die Revision für zulässig erklärt wird, ist unanfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042846 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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