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Werden Ansprüche aus einer einzigen Werbeaussage zusammengerechnet?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Mitbewerber
Ja. Fasst der Verkehr eine Werbeaussage als Einheit auf, stehen die daraus abgeleiteten Unterlassungsansprüche in einem tatsächlichen Zusammenhang. Ihre Werte werden daher zusammengezählt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Aus einer vom Verkehr als Einheit aufgefaßten Werbeaussage sich ergebende Unterlassungsansprüche stehen aber zufolge dieser tatsächlichen Verknüpfung in einem tatsächlichen Zusammenhang.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042920 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zusammenrechnung bei mehreren Aufträgen

Nein. Erbringen Sie mehrere gleichartige Leistungen aufgrund verschiedener Aufträge, werden diese Forderungen für den Streitwert nicht zusammengerechnet. Daran ändert auch eine ständige Geschäftsverbindung mit immer denselben Geschäftsbedingungen nichts.

günstig für Beklagter Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

Nicht ohne Weiteres. Stützen sich mehrere Ansprüche aus einer Klage gegen die Anmaßung von Rechten auf verschiedene Eingriffe, etwa Zufahrt, Überbau und Benützung eines Holzschuppens, stehen sie weder in einem tatsächlichen noch in einem rechtlichen Zusammenhang und werden daher nicht zusammengerechnet. Hängen die Eingriffe ausnahmsweise zusammen, kann es anders sein.

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