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Werden mehrere Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung zusammengezählt?

günstig für Kläger betrifft Urheber, Kläger, Unternehmer
Stützen sich mehrere Ansprüche auf ein und dieselbe Urheberrechtsverletzung, werden sie zusammengerechnet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Mehrere aus einem einheitlichen Urheberrechtsverstoß abgeleitete Ansprüche sind zusammenzunehmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

Nicht ohne Weiteres. Stützen sich mehrere Ansprüche aus einer Klage gegen die Anmaßung von Rechten auf verschiedene Eingriffe, etwa Zufahrt, Überbau und Benützung eines Holzschuppens, stehen sie weder in einem tatsächlichen noch in einem rechtlichen Zusammenhang und werden daher nicht zusammengerechnet. Hängen die Eingriffe ausnahmsweise zusammen, kann es anders sein.

günstig für Beklagter Anrechnung mehrerer Entschädigungen

Nein. Stehen Ihnen für dieselbe Verletzung Entschädigungen nach mehreren Gesetzen zu, werden die bereits erwirkten Beträge wechselseitig angerechnet. Das gilt etwa zwischen der Entschädigung nach dem Mediengesetz, dem Ersatz nach dem Urheberrecht und jenem nach dem Datenschutzrecht.

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