Wann liegt ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen meinen Ansprüchen vor?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (103 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zedierte Einzelforderungen der Hauptfrachtführerin gegenüber der beklagten Unterfrachtführerin aus sich auf unterschiedlichen Transporten ereigneten Schadensfällen.OGH 7 Ob 69/22f, 29.06.2022
- Hier: Die Ansprüche stützen sich auf dieselbe Eingriffshandlung.OGH 4 Ob 190/21a, 23.02.2022
- Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße.OGH 4 Ob 138/21d, 22.09.2021
- Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte.OGH 7 Ob 28/20y, 19.02.2020
- Feststellung des Nichtbestehens zweier (Abgaben)Insolvenzforderungen. Zusammenhang verneint.OGH 17 Ob 7/19g, 02.05.2019
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- Hier: Gesellschaftsrecht.OGH 6 Ob 33/16w, 20.07.2016
- Dass alle geltend gemachten Ansprüche ein einziges „Rechtsschutzziel“ verfolgen, ist kein ausreichendes Kriterium für eine Zusammenrechnung.OGH 6 Ob 33/16w, 20.07.2016
- Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- In diesem Zusammenhang ist nicht darauf abzustellen, welche Behauptungen unabdingbar sind, damit das Vorbringen noch schlüssig ist, sondern es kommt darauf an, ob die Begehren aus einem Sachverhalt abgeleitet werden, der als Einheit aufgefasst wird und dessen Kenntnis daher notwendig ist, um den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilen zu können (6 Ob 80/03p; 4 Ob 152/02k).OGH 6 Ob 79/09z, 14.05.2009
- Hier: Prämienrückstand einerseits bei der Haftpflichtversicherung, andererseits bei der Kaskoversicherung eines PKWs bei gemeinsamen Versicherungsvertragsabschluss und nur einer Polizze.OGH 7 Ob 24/09v, 30.03.2009
- Im vorliegenden Fall ist den beiden Ansprüchen nur gemeinsam, dass sie letztlich erbrechtlicher Natur sind. Beiden Ansprüchen liegen jedoch unterschiedliche Sachverhaltselemente zugrunde; jeder Anspruch kann für sich allein unabhängig von dem anderen bestehen.OGH 6 Ob 182/08w, 01.10.2008
- Hier: Im vorliegenden Fall wurde ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang der einzelnen Schadenersatzforderungen nicht behauptet. Der Kläger wirft der Beklagten verschiedene Verletzungen ihrer Pflichten als Masseverwalterin vor. Aus jedem einzelnen behaupteten Pflichtverstoß wird eine genau bezifferte Forderung abgeleitet. Jeder Anspruch kann für sich alleine unabhängig von den anderen bestehen. Daher sind die Klagsforderungen nicht zusammenzurechnen.OGH 6 Ob 130/08y, 07.07.2008
- Hier: Anfechtung mehrerer Zahlungen - Zusammenhang verneint.OGH 3 Ob 110/08k, 11.06.2008
- Dies ist nicht der Fall, wenn verschiedene Anwaltsleistungen zu beurteilen sind, die unterschiedliche Honoraransprüche nach sich ziehen können und unterschiedliche Prozessergebnisse nicht ausschließen.OGH 6 Ob 283/99g, 30.08.2000
- Kollektivvertragliche Sonderzahlung und gesetzliche Urlaubsabfindung.OGH 4 Ob 104/78, 08.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 103.
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 264/22p, 27.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 16/20a, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 121/17w, 18.10.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Stützen Sie Ihre Klage auf mehrere zeitlich, sachlich und räumlich getrennte Eingriffe, kann jeder Anspruch ein eigenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben. Dann hängen die Ansprüche nicht zusammen und werden einzeln beurteilt, nicht zusammengerechnet.
Nein. Der Satz, Sie stützten Ihre Klage auf jeden erdenklichen Rechtsgrund, hilft Ihnen nicht. Sie müssen jene Tatsachen vorbringen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt. Ohne dieses Vorbringen kann das Gericht einen anderen Rechtsgrund nicht heranziehen.