Werden mehrere Ansprüche gegen denselben Nachbarn zusammengerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (19 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anfechtung von zwei Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft.OGH 5 Ob 154/20p, 07.10.2020
- Hier: Ausnahmsweise Bejahung eines Zusammenhangs, wenn auf der Liegenschaft des Klägers Waschbetonplatten verlegt und anschließend darauf Fahrzeuge abgestellt wurden.OGH 6 Ob 188/15p, 26.11.2015
- Hier: actio confessoriaOGH 3 Ob 276/08x, 25.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110012 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 19.
- OGH 9 Ob 58/22b, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 91/22v, 24.05.2022
- OGH 5 Ob 201/21a, 22.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 154/20p, 07.10.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 88/20g, 07.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 76/20t, 03.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 60/20i, 27.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 215/19g, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 13/17y, 04.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Stammen Ihre Forderungen aus demselben Vertrag oder aus derselben Gesetzesbestimmung, hängen sie rechtlich zusammen und werden zusammengerechnet. Auch ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang spricht in der Regel dafür. Bloß gleichartige Verträge genügen dagegen nicht.
Danach, ob zwischen ihnen ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht. Beurteilt wird das nach Ihrem Vorbringen in der Klage, nicht nach späteren Behauptungen oder den Feststellungen des Urteils. Fehlt der Zusammenhang, wird jede Forderung für den Rechtsmittelzug einzeln betrachtet.