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Wonach richtet sich, ob mein Fall als Mietsache gilt?

betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Vermieter, Rechtsmittelwerber
Ob der Ausnahmefall vorliegt, in dem ein Rechtsmittel unabhängig vom Streitwert zulässig ist, richtet sich nach dem, was der Kläger behauptet hat. Auf die Einwendungen des Beklagten darf nur zurückgegriffen werden, wenn sich damit ein auslegungsbedürftiges Vorbringen des Klägers klären lässt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Für die Frage, ob der in § 502 Abs 3 Z 2 ZPO angeführte Ausnahmefall einer streitwertunabhängigen Revisionszulässigkeit vorliegt, ist von den Behauptungen des Klägers auszugehen. Ein Rückgriff auf die Einwendungen des Beklagten ist nur dann zulässig, wenn dadurch ein auslegungsbedürftiges Vorbringen des Klägers verdeutlicht werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 29.

Im Gesetz

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