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Kann ich rügen, dass die Beweise nicht wiederholt wurden?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Ob das Gericht zweiter Instanz Beweise noch einmal aufnimmt, entscheidet es im Rahmen seiner Beweiswürdigung. Diese Entscheidung können Sie beim Obersten Gerichtshof nicht bekämpfen. Nötig ist eine Wiederholung nur, wenn das Gericht Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichts hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 16.03.2021 (197 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung für notwendig hält, gehört der Beweiswürdigung an und ist nicht revisibel.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 197.

Im Gesetz

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