Prüft das Höchstgericht, ob noch ein Gutachten nötig gewesen wäre?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Versicherte
Nein. Ob für die Feststellungen weitere Beweise nötig sind, gehört zur Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Der Oberste Gerichtshof ist keine Tatsacheninstanz und kann das nicht überprüfen; dasselbe gilt für die Frage, ob einem Gutachten zu folgen war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (192 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Betrifft nicht die irrtümliche Annahme eines sekundären Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht.OGH 2 Ob 193/23f, 21.11.2023
- Auch die Frage der Beweiskraft eines Sachverständigengutachtens gehört in das Gebiet der Beweiswürdigung und ist daher mit Revisionsrekurs nicht bekämpfbar.OGH 9 Ob 24/19y, 15.05.2019
- Hier: Zur Frage der Verwertbarkeit eines Prüfberichts der OeNB.OGH 1 Ob 39/15i, 22.10.2015
- Die Frage, inwieweit durch Aufnahme unmittelbarer Beweise ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, fällt in den den Tatsacheninstanzen vorbehaltenen Bereich der Beweiswürdigung.OGH 1 Ob 39/15i, 22.10.2015
- Hier: Frage der Einholung einer Haarprobe.OGH 1 Ob 151/14h, 18.09.2014
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Frage der Einholung einer Haarprobe der Mutter.OGH 2 Ob 143/14i, 11.09.2014
- Ob ein sachverständiger Zeuge zu vernehmen ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung.OGH 10 ObS 77/14t, 15.07.2014
- Fragen der Beweiswürdigung sind nicht revisibel.OGH 7 Ob 64/14h, 07.05.2014
- Ob dem Sachverständigengutachten gefolgt werden kann oder ob ein weiteres einzuholen gewesen wäre, ist eine Frage der nicht revisiblen Beweiswürdigung.OGH 10 ObS 90/13b, 23.07.2013
- Hier: Sachverständigengutachten.OGH 3 Ob 230/11m, 22.02.2012
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 8/10, 12.12.2011
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 157/09h, 08.09.2009
- Mit der Frage, welche konkreten Umstände eine Partei für den Nachweis einer bestimmten Tatsache darlegen müsse, insbesondere ob eine Parteienaussage dafür ausreicht, kann die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nicht begründet werden.OGH 5 Ob 73/09k, 09.06.2009
- Hier zu § 66 AußStrG 2005.OGH 1 Ob 166/07d, 11.09.2007
- Ist die dem Aufhebungsbeschluss zugrunde liegende Rechtsansicht richtig - oder wie hier gar nicht bekämpft - kann der Oberste Gerichtshof nicht überprüfen, ob und inwieweit die Verfahrensergänzung tatsächlich notwendig ist.OGH 8 Ob 145/06s, 18.12.2006
- Da der Oberste Gerichtshof nur Rechtsinstanz und nicht auch Tatsacheninstanz ist, kann bei ihm die Beweiswürdigung der Vorinstanzen nicht bekämpft werden.OGH 1 Ob 205/02g, 25.03.2003
- Und ist daher irrevisibel.OGH 10 ObS 68/02a, 18.06.2002
- Die Frage, ob außer den bereits vorliegenden noch weitere Beweise zu demselben Beweisthema aufzunehmen gewesen wären, gehört zur Beweiswürdigung.OGH 10 ObS 41/02f, 19.03.2002
- Hält das Berufungsgericht, ausgehend von einer richtigen Rechtsansicht, die erstgerichtlichen Feststellungen für unzureichend und weitere Feststellungen für erforderlich, so kann der Oberste Gerichtshof, der nicht auch Tatsacheninstanz ist, dem nicht entgegentreten.OGH 1 Ob 342/97v, 30.06.1998
- Insoweit das Berufungsgericht die Tatsachengrundlagen noch für ergänzungsbedürftig erachtet, kann dem nicht entgegengetreten werden, weil dem Obersten Gerichtshof, der nicht Tatsacheninstanz ist, die Prüfung, ob weitere Beweise aufzunehmen sind, verwehrt ist.OGH 1 Ob 169/97b, 15.07.1997
- Hier: SachverständigenbeweisOGH 9 ObA 165/94, 28.09.1994
- Hier: ParteienvernehmungOGH 6 Ob 784/83, 20.10.1983
- Ist aber das Berufungsgericht der Meinung bestimmte Feststellungen könnten nicht (mehr) getroffen werden, gehört dies ebenso zu der einer Überprüfung durch den OGH entzogenen Beweiswürdigung wie die Ansicht, weitere Beweise könnten an dem festgestellten Sachverhalt nichts ändern.OGH 3 Ob 518/81, 25.11.1981
- Der auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht mit Revision bekämpft werden kann.OGH 4 Ob 44/80, 29.04.1980
- Entscheidend ist, dass sich aus der angefochtenen Entscheidung die Gründe ergeben, die das Berufungsgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung veranlasst haben, von den beantragten Beweisen Abstand zu nehmen.OGH 4 Ob 16/79, 13.03.1979
- Ob an einen Zeugen noch weitere Fragen zu stellen gewesen wären.OGH 5 Ob 140/73, 17.10.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043414 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 192.
- OGH 1 Ob 73/26f, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 61/25a, 22.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 17 Ob 16/25i, 15.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 154/25s, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 58/25i, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 57/25a, 31.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 68/25s, 22.05.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 Ob 144/24w, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 52/24f, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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